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ADRESSE Universitätssportverein Halle e.V. Geschäftsstelle (im Sport- und Gesundheitszentrum des USV Halle e. V.) Dessauer Straße 151 b 06118 Halle (Saale)
KONTAKT e: kontakt@usv-triathlon.de f: 0345 - 68 77 08 6
“Ehre deine Gegener, denn der Tag wird kommen an dem du beim Check-In einen Inbus-Schlüssel brauchst”
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SEKTIONS-NEWS

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überblick monat februar im kürzesten monat des jahres hat sich für uns sportler noch nicht viel geändert. knackiges wetter in beide richtungen, etliche möglchkeiten an laufveranstaltungen teilzunehmen und das beste: regelmäßiges training. beim schwimmen wurde das volumen ordentlich erhöht. die früchte wollen wir anfang des kommenden monats, also märz, ernten. tests ab märz/05. auch beim laufen wird schon am 1. des märzes eine möglichkeit zum testlaufen angeboten. die woche drauf dann noch einmal. schaut in den kalender. die radtests sind individuell auf dem trainer zu absolvieren. hier ist ein ftp test über 20 minuten gefragt. gutes gelingen. wir sehen uns. euer trainer!

NEWS

TERMINVEREINBARUNG TERMINVEREINBARUNG
Termin für die Abnahme des deutschen Sportabzeichens in den Kategorien Ausdauer und Schnelligkeit für Schwimmen sowie der Schwimmnachweis , kann unter folgendem Link vereinbart werden.
Liebe Sektionsmitglieder, folgende Neuregelung haben wir für 2025 beschlossen: 1 . Die Startpassgebühren und die Anmelde-/Startgebühren für max. 3 Wettkampfteilnahmen der Landesliga S/A für den USV-Triathlon werden vom Verein für das Jahr 2025 übernommen. Wobei für die Übernahme der Startpassgebühren mind. 2 Wettkampfteilnahmen für den USV-Triathlon nachgewiesen werden müssen. 2 . Die Anmeldungen haben durch die Athleten selbst zu erfolgen, der Athlet geht mit den Anmelde-/Startgebühren in Vorleistung. 3 . Erstattet werden nur die Kosten der „Early Bird“ Tarife! Wer sich später anmeldet zahlt die Differenz aus dem „Early Bird“ Tarif und der tatsächlichen Anmelde-/Startgebühr selber! 4 . Eine Erstattung erfolgt nur auf Nachweis der entsprechenden Wettkampfteilnahmen (z.b. Teilnahmeurkunde) sowie der bezahlten Anmelde-/Startgebühren (z.B. Quittung, Kontobeleg o.ä) am Ende der jeweiligen Saison. Der Antrag auf Rückerstattung inkl. der Nachweise ist über dern Sektionsleiter einzureichen. 5 . Wurde ein Startpass beantragt, ohne dass die unter Ziff. 1, Satz 2 genannte Bedingung erfüllt wurde, werden die Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt! Vielen Dank! Euer Thomas K. Sektionsleiter