ADRESSE
Universitätssportverein Halle e.V.
Geschäftsstelle (im Sport- und
Gesundheitszentrum des USV Halle e. V.)
Dessauer Straße 151 b
06118 Halle (Saale)
KONTAKT
e: kontakt@usv-triathlon.de
f: 0345 - 68 77 08 6
“Ehre deine Gegener, denn der Tag wird kommen an dem du
beim Check-In einen Inbus-Schlüssel brauchst”
SEKTIONS-NEWS
überblick monat februar
im
kürzesten
monat
des
jahres
hat
sich
für
uns
sportler
noch
nicht
viel
geändert.
knackiges
wetter
in
beide
richtungen,
etliche
möglchkeiten
an
laufveranstaltungen
teilzunehmen
und
das
beste:
regelmäßiges
training.
beim
schwimmen
wurde
das
volumen
ordentlich
erhöht.
die
früchte
wollen
wir
anfang
des
kommenden
monats,
also
märz,
ernten.
tests
ab
märz/05.
auch
beim
laufen
wird
schon
am
1.
des
märzes
eine
möglichkeit
zum
testlaufen
angeboten.
die
woche
drauf
dann
noch
einmal.
schaut
in
den
kalender.
die
radtests
sind
individuell
auf
dem trainer zu absolvieren. hier ist ein ftp test über 20 minuten gefragt. gutes gelingen.
wir sehen uns. euer trainer!
NEWS
Termin
für
die
Abnahme
des
deutschen
Sportabzeichens
in
den
Kategorien
Ausdauer
und
Schnelligkeit
für
Schwimmen
sowie
der
Schwimmnachweis
,
kann
unter
folgendem
Link
vereinbart
werden.
Liebe Sektionsmitglieder,
folgende Neuregelung haben wir für 2025 beschlossen:
1
.
Die
Startpassgebühren
und
die
Anmelde-/Startgebühren
für
max.
3
Wettkampfteilnahmen
der
Landesliga
S/A
für
den
USV-Triathlon
werden
vom
Verein
für
das
Jahr
2025
übernommen.
Wobei
für
die
Übernahme
der
Startpassgebühren mind. 2 Wettkampfteilnahmen für den USV-Triathlon nachgewiesen werden müssen.
2
.
Die
Anmeldungen
haben
durch
die
Athleten
selbst
zu
erfolgen,
der
Athlet
geht
mit
den
Anmelde-/Startgebühren
in
Vorleistung.
3
.
Erstattet
werden
nur
die
Kosten
der
„Early
Bird“
Tarife!
Wer
sich
später
anmeldet
zahlt
die
Differenz
aus
dem
„Early Bird“ Tarif und der tatsächlichen Anmelde-/Startgebühr selber!
4
.
Eine
Erstattung
erfolgt
nur
auf
Nachweis
der
entsprechenden
Wettkampfteilnahmen
(z.b.
Teilnahmeurkunde)
sowie
der
bezahlten
Anmelde-/Startgebühren
(z.B.
Quittung,
Kontobeleg
o.ä)
am
Ende
der
jeweiligen
Saison.
Der
Antrag auf Rückerstattung inkl. der Nachweise ist über dern Sektionsleiter einzureichen.
5
.
Wurde
ein
Startpass
beantragt,
ohne
dass
die
unter
Ziff.
1,
Satz
2
genannte
Bedingung
erfüllt
wurde,
werden
die
Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt!
Vielen Dank!
Euer Thomas K.
Sektionsleiter